"Auch in der von den Abgeordneten aufgeworfenen Frage nach der möglichen Rehabilitierung von vor allem homosexuellen Männern, die nach §175 StGB und §151 DDR-StgB verurteilt worden waren, verweist die Bundesregierung auf die noch laufende Prüfung. Zwar sei auch die Regierung der Auffassung, „dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind“. Allerdings sei umstritten, ob eine „rückwirkende Aufhebung von nachkonstitutionellen Strafurteilen verfassungsrechtlich zulässig wäre“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Wann und mit welchem Ergebnis die Prüfung abgeschlossen werde, sei nicht absehbar."

Untätigkeitsklage
Im angloamerikanischen Sektor das gleiche Problem: Alan Turing und seine congeniale Verkörperung führen nicht zur justitiablen "Wiedergutmachung" früherer Untaten. In den Nachkriegsländern wohlgemerkt. Fortgelebte Homophobie heißt das, über 1945 hinaus!

Aufwachen bitte! Sch(w)ularbeiten machen! Unsere Leichen leben noch!

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