Heute ein schönes Beispiel subtiler Diskriminierung schwuler "verpartneter" Paare aus der deutschen Hauptstadt:

Vor einigen Monaten beantragten wir die Erstattung gezahlter Kapitalertragssteuer beim Finanzamt Berlin-Neukölln, wobei wir es wagten, dies in einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung zu tun. Dies wurde vom Amt schon mit der etwas merkwürdigen Antwort quittiert, doch darauf bitte wegen "Geringfügigkeit" des Erstattungsbetrages verzichten zu wollen. Da wir schon vermuteten, dass man sich weniger an der Betragshöhe, als vielmehr an der Tatsache stieß, dass wir den Antrag gemeinsam gestellt hatten, beantragte mein Mann die Erstattung eben alleine. Lange hörten wir dann nichts von der Behörde.

Dann plötzlich überraschende Post. Aber lesen Sie selbst:
Es geht um 111 Euro ...

Keine Kommentare: